Antrag vom 29.01.2015 - hat im Rat keine Mehrheit gefunden, die Verwaltung wollte sich eigenständig um das Thema kümmern.
1. Anbringung von Beschilderungen zum Taubenfütterungsverbot
Wir beantragen gut sichtbare Beschilderungen am Marktplatz, auch an den Verkaufswagen der Fleisch-, Fisch- und Geflügelhändler auf dem Markt, bei Bäckereien, usw., vor dem Landesmuseum sowie am Schlossteich: „Tauben füttern verboten!“
Bei Zuwiderhandlungen wird ein Ordnungsgeld erhoben.
Begründung:
Aus hygienischen/ gesundheitlichen Gründen gilt ein generelles Fütterungsverbot für Tauben. Besonders auf dem Fleischmarkt, vor Bäckereien und am Schlossteich werden Tauben gefüttert. Die Taubenpopulation vergrößert sich dadurch. In der Fußgängerzone und Gebäuden entstehen Verunreinigungen.
Durch die verbotene Fütterung werden vermehrt Ratten in den genannten Bereichen angezogen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Krentz -Fraktionsvorsitzender
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